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§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller Gewerbetreibenden (Industrie, Handel, Handwerk, sonstiges Gewerbe, sowie der freiberuflich Tätigen) des Ortes zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des selbständigen Mittelstandes auf örtlicher Ebene und Unterstützung des Bundes der Selbständigen auf Bundes- und Landesebene.
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